AGB - unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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§ 1 Gültigkeit, Vertragsabschluss
(1) Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung zustande. Die nachfolgenden Vereinbarungen gelten für sämtliche von Photografie Harald Steffen durchgeführten Werke. Dies sind alle von Photografie Harald Steffen hergestellten Fotos, Lichtbilder, Lichtbildwerke und andere grafischen Werke, bewegt und unbewegt, gleich in welcher technischen Form diese vorliegen und schließt explizit Fotodienstleistungen, Fotoprodukte, Negative, papierne Originale und elektronische Downloads sowie Digitaldrucke ein. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. Photografie und Fotografie werden auf dieser Seite synonym verwendet.
(2) Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Photografie Harald Steffen diese schriftlich anerkennt. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Photografie Harald Steffen diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
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§ 2 Urheberrecht, Nutzungsrechte
(1) Photografie Harald Steffen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Dieses Urheberrecht entsteht aufgrund Gesetzesvorgabe, ist an natürliche Personen, nicht an Institutionen gebunden, und nicht übertragbar. (Das Urheberrecht unterscheidet sich daher vom Nutzungsrecht.)
(2) Die von Photografie Harald Steffen hergestellten Werke sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
(3) Überträgt Photografie Harald Steffen Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen., sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden. Darüber hinausgehende Nutzungsrechte zeitlich oder räumlicher Art sind selbstverständlich möglich, bedingen jedoch einer vorhergehenden Absprache.
(4) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller Photografie Harald Steffen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen über.
(5) Der Besteller eines Bildes im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
(6) Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Photografie Harald Steffen verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. (Dies ist im übrigen keine Bitte, sondern ein Recht)
(7) Photografie Harald Steffen ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Negative bzw. digitale Rohdaten verbleiben bei Photografie Harald Steffen. Photografie Harald Steffen ist nicht verpflichtet diese aufzubewahren nachdem diese vom Auftraggeber abgenommen bzw. ihm in digitaler Weise zum Download zur Verfügung gestellt wurden.
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§ 3 Vergütung
(1) Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb 30 Tagen kostenfrei auf unser Bankkonto, tritt auch ohne Mahnung Verzug ein.
(2) Kostenvoranschläge von Photografie Harald Steffen sind unverbindlich. An von ihm erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen Unterlagen behält sich Photografie Harald Steffen sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese unverzüglich an Photografie Harald Steffen zurück zu geben.
(3) Für die Herstellung der Werke wird ein Honorar vereinbart. Nebenkosten (externe Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, externe Studiomiete, Styling, MakeUp, Hairdress etc.) bedingen einer besonderen Vereinbarung. Fahrtkosten 0,40 € / gefahrene km netto zzgl. gesetzlicher MWSt. (19 % (0,076 €) ergibt 0,476 € / gefahrene km. )
Es gilt die aktuelle Preistafel von Photografie Harald Steffen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Photografie Harald Steffen ist berechtigt, 50 % des vereinbaren Honorars bei Auftragserteilung als Vorauskasse zu fordern.
(4) Bis zur vollständigen Bezahlung aller von Photografie Harald Steffen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum von Photografie Harald Steffen.
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§ 4 Bildauffassung
(1) Hat der Auftraggeber gegenüber Photografie Harald Steffen keine ausdrücklichen und bindenden Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen und Photografie Harald Steffen hat die volle Gestaltungsfreiheit bei Erstellung und Bearbeitung der Fotos, Lichtbilder und Lichtbildwerke. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
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§ 5 Haftung
(1) Die Haftung von Photografie Harald Steffen und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers bzw. zu fotografierender Personen sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben.
(2) Photografie Harald Steffen haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit von Lichtbildern nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Ferner haftet Photografie Harald Steffen nicht für Schäden, die aus dem Verlust bzw. Fehlfunktion oder der Übertragung elektronischer Medien resultieren.
(3) Die Zusendung und Rücksendung von Werken, Vorlagen und sonstigen Datenträgern erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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§ 6 Leistungsstörungen
(1) Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von Photografie Harald Steffen ausdrücklich als bindend bestätigt worden sind. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Photografie Harald Steffen nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Photografie Harald Steffen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.
(2) Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beginn der Ausführung, ohne das Photografie Harald Steffen hierfür ein Verschulden trifft, so hat er Photografie Harald Steffen 10 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu zahlen.
(3) Photografie Harald Steffen bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten. Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, unverschuldeter Krankheit etc. ergeben nicht automatisch Schadenersatzansprüche.
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§ 7 Datenschutz
(1) Alle Daten die zur Vorbereitung, zur Durchführung und zur Nachbereitung des Auftrages gehören, speziell die angefertigten Lichtbilder und Lichtbildwerke erfordern einen erhöhten Aufwand des Datenschutzes. Uns ist insbesondere bei den Photografien deren Vertraulichkeit bewusst. Wir halten uns in jedem Fall strikt an sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
(2) Alle personenbezogenen Daten und Photografien, elektronische, sowie papierne, werden sicher aufbewahrt, unter Verschluss gehalten und vertraulich behandelt. Wir geben keinerlei Daten hieraus weiter - auch nicht aus Werbezwecken oder Analyse des Zugriffsverhaltens.
(3) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden. Datenspeicherung erfolgt nach dem Minimalpinzip. Hierüber erfolgt eine explizite Belehrung und eine zusätzliche Einverständniserklärung. Weiteres finden Sie unter → Datenschutz.
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§ 8 Bindung an Angebote / Termine
An genannte, reservierte Termine halte ich mich ohne gesonderte Absprache maximal vier (4) Wochen nach Abgabe gebunden. Bitte beachten Sie, dass Photo Shoots Vorlaufzeit, resultierend durch Planung, Vorgespräch, Location, Planung etc. benötigen. Bestätigte und reservierte Termine werden bei Absage durch den Seminarauftraggeber innerhalb einer einmonatigen Frist vor dem Termin, nach Staffelung, kostenpflichtig. Für weitere Informationen steht Ihnen hier unter anderem unser Kontaktformular zur Verfügung.
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§ 9 Schlussbestimmungen, salvatorische Klausel
(1) Sind beide Vertragsparteien Kaufleute oder der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Photografie Harald Steffen als Gerichtsstand vereinbart.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden bestehen nicht, sie bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden bzw. eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: 01/2023